Im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 19.12.2020 (IX ZR 133/19) bitte ich um Verständnis, dass ich Mandate von Verbrauchern nach Fernabsatzrecht abwickle. Dieses verlangt zwar von beiden Seiten einen gewissen Aufwand, stellt dadurch aber sicher, dass der Verbraucher weiß, was auf ihn zukommt. Wenn Sie mich daher selbst beauftragen wollen und nicht über Ihre bisherige Prozessvertretung, beachten Sie bitte:

 

  1. Rechtsmittel zum BGH?

Sie möchten beim BGH ein Rechtsmittel einlegen? Dann lesen Sie bitte zunächst die nachstehende „Verbraucherinformation“ und die „Widerrufsbelehrung“ (beide hier). Wenn Sie mich sodann beauftragen wollen, schicken Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer (ohne die geht es nicht)), die „Widerrufsbelehrung“ und die letzte Seite der „Verbraucherinformation“ (Seiten 1 und 7 des Dokuments (hier)) mit Ihrer Unterschrift sowie das ebenfalls nachstehend wiedergegebene „Verlangen nach sofortigem Tätigwerden“, gleichfalls mit Ihrer Unterschrift (Seite 3 des Dokuments (auch diese hier)). Außerdem benötige ich von Ihnen die Entscheidung, gegen die Sie beim BGH angehen wollen – dies deshalb, weil ich vor Annahme eines Mandats prüfen muss, ob überhaupt ein Rechtsmittel zum BGH statthaft ist und ob ich aufgrund eines Interessenkonflikts verhindert bin, das Mandat anzunehmen. Die Übersendung dieser Unterlagen kann per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Nach Übermittlung dieser Unterlagen – die drei unterschriebenen Seiten und die anzufechtende Entscheidung – erhalten Sie von mir innerhalb der Bürozeiten binnen einer Stunde Bescheid, ob ich das Mandat annehme. Sage ich zu, ist der Anwaltsvertrag zwischen uns mit dem Zugang dieser Zusage bei Ihnen geschlossen; erst von diesem Zeitpunkt an ist meine Tätigkeit für Sie vergütungspflichtig. Sonstige Unterlagen benötige ich von Ihnen nicht; die für meine Tätigkeit notwendige Gerichtsakte bekomme ich vom BGH.

Formular Verbraucherinformation, Widerrufsbelehrung und Verlangen nach sofortigem Tätigwerden

 

  1. Sie haben noch Fragen?

Dann rufen Sie mich an. Bei einem Telefonat lassen sich Fragen viel schneller und einfacher klären als auf schriftlichem Wege.

 

  1. Rechtsmittelerwiderung

Sie möchten sich gegen ein Rechtsmittel vor dem BGH verteidigen? Auch in diesem Falle benötige ich von Ihnen Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer), ferner die „Widerrufsbelehrung“, „Verbraucherinformation“ und das „Verlangen nach sofortigem Tätigwerden“ (hier) mit Ihren Unterschriften (Seite 1, 3 und 7 dieses Abschnitts) sowie die angefochtene Entscheidung. Zudem bitte ich um Übersendung des Schriftwechsels mit dem BGH, der sich bislang ergeben hat. Nach Übermittlung dieser Unterlagen – die drei unterschriebenen Seiten und die anzufechtende Entscheidung – erhalten Sie von mir innerhalb der Bürozeiten binnen einer Stunde Bescheid, ob ich das Mandat annehme. Sage ich zu, ist der Anwaltsvertrag zwischen uns mit dem Zugang dieser Zusage bei Ihnen geschlossen; erst von diesem Zeitpunkt an ist meine Tätigkeit für Sie vergütungspflichtig. Sonstige Unterlagen benötige ich von Ihnen nicht; die für meine Tätigkeit notwendige Gerichtsakte bekomme ich vom BGH.

 

  1. Rechtschutzversicherung

Sie sind rechtschutzversichert und haben noch keine Deckungszusage für das Verfahren vor dem BGH? Gerne bin ich bereit, bei Ihrem Rechtschutzversicherer um die Deckung der dritten Instanz nachzufragen; das mache ich für Sie „umsonst“ – allerdings erst, wenn Sie von mir die Mandatsbestätigung nach Ziff. 1. bzw. 3. haben. Lehnt der Rechtschutzversicherer die Deckung ab – das kommt praktisch nur vor, wenn es um die Deckung Ihres eigenen Rechtsmittels geht –, und möchten Sie danach die Sache nicht weiterverfolgen, hat sie sich auch für mich gebührenfrei erledigt. Für die Deckungsanfrage übermitteln Sie mir bitte die Kontaktdaten Ihres Rechtschutzversicherers.

 

  1. Prozesskostenhilfe

Sie benötigen Prozesskostenhilfe? Den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe können Sie beim BGH selbst stellen. Sie brauchen dazu keinen Anwalt und Sie müssen den Antrag auch nicht begründen. Allerdings haben Sie dem BGH wie in den Vorinstanzen eine aktuelle Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Der Antrag und Ihre Erklärung müssen beim BGH vor Ablauf der Rechtsmittelfrist eingehen. Sie können mich bei Ihrem Antrag als zur Übernahme Ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt benennen – allerdings nur, wenn Sie mir zuvor die stets für die Mandatsübernahme erforderlichen Unterlagen – also Widerrufsbelehrung, Verbraucherinformation und Verlangen nach sofortigem Tätigwerden mit Ihren Unterschriften sowie die anzufechtende Entscheidung – überlassen und von mir die Bestätigung der Bereitschaft für die Mandatsübernahme erhalten haben. Gebühren berechne ich Ihnen in diesem Falle keine.

12.06.2023