Aktuelle Informationen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Guten Tag,

als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) kann ich für meine Mandanten vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Die Prozessvertretung vor den Instanzgerichten – Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht – ist mir dagegen nicht möglich. Außer der Prozessvertretung vor dem BGH stehe ich für Rechtsgutachten und die Mitwirkung an Schiedsverfahren zur Verfügung.

Den Schwerpunkt der Tätigkeit des BGH-Anwaltes bilden die Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, der Revision und der Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof; er ist Revisionsanwalt. Der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist kein Fachanwalt für bestimmte Rechtsgebiete. Das ist auch sinnvoll: In den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geht es zu einem großen Teil um Rechtsfortbildung. Die Aufgabe des BGH-Anwaltes ist es dabei, den mit Spezialisten besetzten Senaten des BGHs Entwicklungen in anderen Rechtsgebieten, die ihnen weniger oder nicht vertraut sind, zu vermitteln. Auf diese Weise kommt es vor dem Bundesgerichtshof zu einem Zusammenspiel von Spezialisten und Generalisten, welches der Wahrung der Einheit der Rechtsordnung dient und das Entstehen zahlloser "Sonderrechte" verhindert.

In den weiteren Abschnitten dieses Internetauftritts finden Sie Angaben zu meinem Büro, zu meiner Person, eine knappe Darstellung der wesentlichen Elemente des Rechtsmittelverfahrens vor dem BGH, eine Aufstellung von "Referenzen" und eine Übersicht über meine Veröffentlichungen.

Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen gerne persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Nassall

Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

 

Öffnungszeiten

Sie erreichen mich bzw. mein Büro von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage zwischen 10.00 und 16.00 Uhr.

 

19.07.2024