Vorbemerkung
Namen von Mandanten, für die ich tätig gewesen bin, erfahren Sie hier nicht. Stattdessen gebe ich Ihnen eine Aufstellung rechtlich interessanter Verfahren, bei denen ich Mandanten vertreten habe.
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - die das Gros der Tätigkeit eines BGH-Anwalts ausmachen - sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht aufgeführt: Weist der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück, enthält seine Entscheidung wegen § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO regelmäßig statt einer aussagekräftigen Begründung nur eine "Begründungsformel", die nicht erkennen lässt, auf welchen Erwägungen die Entscheidung beruht. Soweit Verfahren aufgeführt sind, besagt das nicht, dass meine Mandanten sie auch gewonnen haben.
Die schlagwortartigen Bezeichnungen der Entscheidungsgegenständen sind überwiegend den juris-Veröffentlichungen entnommen; einige wenige habe ich um besserer Präzisierung willen selbst formuliert.
19.12.2025