Guten Tag,
12.01.2021
als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) kann ich für meine Mandanten vor dem Bundesgerichtshof, den anderen obersten Gerichtshöfen des Bundes, dem gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Die Prozessvertretung vor den Instanzgerichten – Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht – ist mir dagegen nicht möglich.
Den Schwerpunkt der Tätigkeit des BGH-Anwaltes bilden die Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde, der Revision und der Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof; er ist Revisionsanwalt. Der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist kein Fachanwalt für bestimmte Rechtsgebiete. Das ist auch sinnvoll: In den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geht es zu einem großen Teil um Rechtsfortbildung. Die Aufgabe des BGH-Anwaltes ist es dabei, den mit Spezialisten besetzten Senaten des BGHs Entwicklungen in anderen Rechtsgebieten, die ihnen weniger oder nicht vertraut sind, zu vermitteln. Auf diese Weise kommt es vor dem Bundesgerichtshof zu einem Zusammenspiel von Spezialisten und Generalisten, welches der Wahrung der Einheit der Rechtsordnung dient und das Entstehen zahlloser "Sonderrechte" verhindert.
Nachstehend finden Sie Angaben zu meiner Person, eine knappe Darstellung der wesentlichen Elemente des Rechtsmittelverfahrens vor dem BGH und eine Aufstellung meiner Veröffentlichungen.
Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen gerne persönlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nassall
Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
Sie erreichen mich bzw. mein Büro von 9.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
Vita | |
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1956 | Geboren |
1982 | 1. Juristisches Staatsexamen an der Universität Freiburg |
1985 | 2. Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg |
1985 | Zulassung als Rechtsanwalt beim Amtsgericht und Landgericht Freiburg |
1988 | Promotion |
1990 | Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe |
2000 | Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof |
von 1989 bis 1998 | Rechtsanwalt in der Kanzlei Bappert, Witz und Selbherr in Freiburg |
von 1998 bis 2000 bis |
Einzelkanzlei in Freiburg |
von 2000 bis 2002 | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Achim Krämer und Dr. Wendt Nassall |
1. November 2002 November |
Gründung meiner Einzelkanzlei als Rechtsanwalt beim BGH |